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Schmerzensgeld

Die Vergütung von immateriellen Schäden mit dem heute bekannten Inhalt war im ungarischen Recht seit 1992 geregelt und ist im neuen Zivilgesetzbuch 2013 unter dem Namen „Schmerzensgeld” kodifiziert worden.

Das Schmerzensgeld dient zur Minderung der durch Verletzung unserer Personenrechte (Leben, psychische Unversehrtheit, Gesundheit, guter Ruf, Ehre, menschliche Würde, usw.) verursachten Leiden und zum Ausgleich der Verschlechterung unserer Lebensqualität. Die mit Schmerzensgeld verbundenen Rechtsverletzungen werden in den Rechtsnormen nicht ausführlich aufgelistet, weder wird in ihnen Wegweiser für die Höhe des Schmerzensgeldes geboten, die nicht nur durch das Gewicht der Rechtsverletzung sondern auch zahlreiche andere Umstände beeinflusst ist.

Die Situation des Geschädigten ist bei Bestimmung der den Rechtsverletzungen adequaten Forderung nicht leicht. Fordert er zu wenig, zieht er den Kürzeren, fordert er zu viel, kann er in einem Prozess draufzahlen, wenn das Gericht die Rechtsverletzung zwar anerkennt, aber einen wesentlich geringeren Betrag als gefordert zuerkennt. Ist die Differenz zu gross, können die Prozesskosten den Betrag des zuerkannten Schmerzensgeldes sogar übersteigen. Deshalb ist es sehr wichtig, einen realistischen, auf die Gerichtspraxis basierten Betrag als Schmerzensgeld geltend zu machen.

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